Hinweisgeberkanal
Seit dem 02. Juli 2023 sind Unternehmen mit einer Mindestanzahl von 250 Mitarbeitenden gemäß des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes dazu verpflichtet, einen sogenannten Hinweisgeberkanal einzurichten.
Durch die Implementierung dieses Kanals erhalten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, auf potenzielle Gesetzesverstöße innerhalb der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Lindenbrunn e.V. aufmerksam zu machen und diese vertraulich zu melden.
Eine solche Hinweismeldung ist möglich, sofern der Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt. Dies trifft zu, wenn es sich um eine Verletzung von europarechtlichen oder nationalen Gesetzesvorschriften handelt. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich einen Katalog festgelegt, welcher nachfolgende Anwendungsbereiche erfasst:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheitsschutz
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
- Strafbewehrte Verstöße nach deutschem Recht
- Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, bei der die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Be-schäftigten dient
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
Neben dem sachlichen Anwendungsbereich besteht zudem der persönliche Anwendungsbereich, welcher den Personenkreis definiert, der als potenzieller Hinweisgeber in Frage kommt.
Hierzu zählen insbesondere:
- Mitarbeitende, auch ehemalige
- ehrenamtliche Mitarbeitende
- Bewerber*innen
- Praktikant*innen
- Dienstleister und deren Mitarbeitenden
- Anteilseigener*innen und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Auf-sichtsorgan eines Unternehmens angehören
- aber auch: Dritte, die mit Hinweisgebern in Verbindung stehen und in einem beruflichen Kontext Repressalien erleiden könnten (z.B. Kolleg*innen)
Ihre Meldung ermöglicht es der Geschäftsführung der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Lindenbrunn e.V. jegliches Fehlverhalten von Einzelpersonen frühzeitig erkennen und gegen dieses vorgehen zu können. Dadurch leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Organisation vor größeren Schäden.
Ihr Anliegen hat höchste Relevanz und wird entsprechend vertraulich behandelt. Sie brauchen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder andere Repressalien zu befürchten. Unsere internen Regelungen zum Hinweisgeberschutz stellen dies sicher und sind darüber hinaus gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz unzulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Wahrheitsgehalt der Information
Es gab hinreichende Gründe zu der Annahme, dass die zum Zeitpunkt der Meldung vorgelegten Informationen bezüglich des Gesetzesverstoßes wahrheitsgemäß abgegeben wurden.Bitte beachten Sie auch, dass die Meldung bzw. Offenlegung von wissentlich falschen Informationen, neben dem Verlust des Schutzanspruches auch Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche mit sich bringen kann.
2. Sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
Der gemeldete Verstoß bezieht sich auf eine Handlung oder Unterlassung, die vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst wird.3. Nutzung des zulässigen Meldeweges
Unabhängig der Nutzung des internen Hinweisgeberkanals, besteht für Sie alternativ die Möglichkeit, Ihre Meldung auch an die zuständige Aufsichtsbehörde zu senden. Hierbei handelt es sich um eine übergeordnete Behörde mit Sitz in Berlin. In diesem Fall unterliegt die Bearbeitung der Meldung ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Aufsichtsbehörde.Grundsätzlich sind Unternehmen nicht verpflichtet, Hinweismeldungen zu verfolgen, die nicht in den sachlichen Anwendungsbereich fallen.
Fällt eine eingegangene Hinweismeldung jedoch in den sachlichen Anwendungsbereich, ist dieser eröffnet und wird von der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main entgegengenommen und bearbeitet. Hierbei handelt es sich um unseren unabhängigen Hinweisgeberschutz-Beauftragten, welcher von der Geschäftsführung beauftragt wurde.
Die Aufklärung der übermittelten Hinweise ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten betonen, dass bei der Bearbeitung von Hinweismeldungen zunächst die Un-schuldsvermutung für die angezeigte Person oder den Vorwurf gilt. Sollte es erforder-lich sein, dass sich unser Hinweisgeberschutz-Beauftragter bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen muss, bitten wir um Ihre umfassende Kooperation während des gesamten Prüfprozesses. Des Weiteren werden wir Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen über das Ergebnis der Folgemaßnahmen informieren.
Damit Ihre Meldung vertraulich behandelt wird und die Integrität des gemeldeten Sachverhalts jederzeit gewahrt bleibt, bitten wir Sie, ausschließlich den untenstehenden Link zur Abgabe von Hinweismeldungen zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Ihrer Hinweismeldung haben.
Der Hinweisgeberkanal der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Lindenbrunn e.V. ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
Hinweisgeberkanal